Eine Abfindung ist Einkommen, aber kein Arbeitsentgelt
ARTIKEL | Steuerrecht für Arbeitnehmerzurück Abfindungen, die ein Arbeitgeber wegen des Verlustes eines Arbeitsplatzes zahlt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Sie können deshalb auch nicht als Wertguthaben eingestellt werden. Daher kann man ein um die Abfindungsbeträge scheinbar aufgestocktes Wertguthabenkonto auch nicht wirksam auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Der freie Fall nach einer Entlassung wird oft durch einen […]
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