Das sogenannte Betriebsverfassungsgesetz verleiht Betriebsräten eine Reihe von Beteiligungsrechten. Wir erklären, was ein Betriebsrat macht, wo er mitbestimmt, was er darf und kann.

In Betrieben ab fünf Arbeitnehmern wählen Beschäftigte Betriebsräte. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten ihre Betriebsräte aus ihrer Mitte. Von März bis Mai 2022 ist es wieder soweit. In Betrieben ohne Betriebsrat ist die erstmalige Wahl jederzeit möglich.

Interessenvertretung der Beschäftigten

Die Aufgabe von Betriebsräten: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten und überwachen, dass ihre in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschriebenen Rechte eingehalten werden. Dabei hat der Betriebsrat zudem die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, ebenso wie die Integration von schwerbehinderten Menschen und von ausländischen Arbeitnehmern (Paragraf 87 BetrVG).

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Betriebsräte und Arbeitgeber zur vertrauensvollen Zusammenarbeit – im Zusammenwirken mit den Tarifparteien, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (§2 BetrVG).

Gute Arbeit, faire Bezahlung und Fortbildung

Der Betriebsrat sorgt für gute Arbeit und faire Bezahlung. Er kümmert sich um die richtige Eingruppierung und bestimmt mit über Arbeitsbedingungen – über Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit, mobiles Arbeit und vieles mehr. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Er setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. Und der Betriebsrat sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.

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