Entgelt:

  • “Corona-Prämie” von 500 Euro im Juni 2021, Azubis erhalten 300 Euro
  • Jährliche neue Sonderzahlung (sogenannter Trafobaustein) von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts im Februar 2022 sowie 27,6 Prozent dauerhaft ab Februar 2023 (27,6 Prozent eines Monatsentgelts auf 12 Monate gerechnet entsprechen einem monatlichen Entgeltzuwachs von 2,3 Prozent)

Beschäftigungssicherung:

  • Um Kündigungen zu vermeiden und Beschäftigung zu sichern, können die Betriebsparteien in Unternehmen mit strukturellen Problemen durch Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung die Arbeitszeit einvernehmlich verkürzen. Zur Kompensation des Entgeltausfalls kann die neue Sonderzahlung – der sogenannte Trafobaustein -, als Teilentgeltausgleich herangezogen werden.
  • Der Trafobaustein kann immer und komplett ausgezahlt werden, wenn er nicht für Teilentgeltausgleich genutzt wird. Dann fließt die erste Zahlung im Februar 2022.
  • Bei einer Arbeitszeitabsenkung (bis zu 28 Stunden ohne Begrenzung der Dauer) gibt es drei Möglichkeiten zur Anwendung:
    1. Alle Beschäftigten eines Betriebs tragen solidarisch mit einem Teil ihres Trafobausteins dazu bei, die Arbeitszeit-Absenkung von betroffenen Beschäftigten finanziell abzufedern.
    2. Jeder Beschäftigte finanziert mit seinem Trafobaustein teilweise oder ganz seine eigene Arbeitszeitabsenkung. In diesem Fall kann der einzelne Beschäftigte seine Entgelteinbußen individuell weiter durch die Einbringung von Sonderzahlungen verringern (alle Sonderzahlungen mit Ausnahme T-Zug).

Zukunftstarifverträge (Kornwestheimer Vereinbarung):

  • Neben den bisherigen Pforzheim-Vereinbarungen gibt es künftig im Tarifvertrag auch die Möglichkeit, Zukunftstarifverträge zu vereinbaren (Kornwestheimer Vereinbarung)
  • Diese sollen sich wesentlich beschäftigen mit der Umsetzung zuvor beratener Zukunftsperspektiven im Betrieb. Dazu gehören die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit, der Investitionsbedingungen, die Absicherung von Beschäftigung sowie die Qualifizierung der Belegschaften.
  • Auf Konfliktlösungsmechanismen wird bewusst verzichtet, wichtig ist die partnerschaftliche Umsetzung der Betriebsparteien.

Perspektiven für Auszubildende und dual Studierende:

  • Es gibt einen neuen Manteltarifvertrag Ausbildung (MTV-A), der die früheren 3 Regelwerke vereint und modernisiert
  • Für Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gelten ab 1. April 2021 erstmals die Tarifverträge. Damit gelten für sie u.a. Regelungen zu Vergütung, Sonderzahlungen, Vermögenswirksamen Leistungen, Arbeitstagen, etc. (ausgenommen: der neue Trafobaustein)
  • Dual Studierende haben 25 bis 30 Tage Urlaubsanspruch
  • Die Lehr- und Lernmittel müssen zeitgemäß sein und dem technischen Standard entsprechen. Die Kosten dafür tragen die Arbeitgeber.

Weitere Vereinbarungen:

  • Daneben haben die Tarifvertragspartner noch eine Reihe weiterer Vereinbarungen getroffen. Dazu gehören:
  • Eine veränderte Durchschnittsberechnung bei den Leistungsentgelten, die Betrieben hilft, Kosten zu senken, ohne dass Beschäftigte Geld verlieren
  • Eine vereinfachte Betrachtung des Arbeitszeitvolumens und Zusammenführung der bisherigen sieben Quotenwelten in den Betrieben. Die Möglichkeiten aus dem TR-Abschluss 2018, für Beschäftigte die Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden abzusenken und die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Thema Arbeitszeiten, bleiben bestehen.
  • Per freiwilliger Betriebsvereinbarung können die Betriebsparteien die Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) um 50 Prozent erhöhen oder absenken. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Kennzahlen erfüllt sind und die Tarifvertragsparteien nicht widersprechen. Wird diese Variabilisierung vereinbart, muss Beschäftigungssicherung gewährt werden.
  • Über die weitere Modernisierung und Überarbeitung aller Tarifverträge wurde eine Gesprächsverpflichtung abgeschlossen.

Nach oben scrollen

Danke für deine Unterstützung

Kann gerne geteilt werden...