Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde das Wahlalter für Betriebsratswahlen auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt. Jetzt können Beschäftigte und damit in der Regel Auszubildende bereits ab dem 16. Lebensjahr mit wählen. Das hat weitreichende Folgen für die Betriebsratswahlen 2022.

Warum ist es wichtig, dass jetzt auch junge Beschäftigte ab 16 Jahren den Betriebsrat mitwählen dürfen? 
Es ist sehr wichtig, dass junge Beschäftigte schon mit 16 mitwählen und mitgestalten können. Ihre Stimme wird von Anfang an gehört. Ihre Meinung ist gefragt. Das ist gut für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Entscheidend für die Stimmabgabe ist es, dass sie am letzten Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Können Beschäftigte mit 16 auch für den Betriebsrat kandidieren?
Nein, Beschäftigte unter 18 Jahren haben nur ein aktives aber kein passives Wahlrecht. Sie können also ihre Stimme abgeben, jedoch nicht selbst gewählt werden.  

Warum kann es jetzt zu mehr Betriebsratsgründungen kommen?
Einen Betriebsrat gibt es in Betrieben ab fünf wahlberechtigten Beschäftigten. Bisher durften Beschäftigte ab 18 mitwählen. Durch die Gesetzesänderung zählen Beschäftigte bereits ab dem 16. Lebensjahr mit und damit in der Regel die Auszubildenden. Durch das Herabsetzen des Wahlalters könnten nun mehr Betriebe Arbeitnehmervertretungen gründen.

Was gilt bei Betrieben ohne Betriebsrat?
Gibt es noch keinen Betriebsrat, so muss auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gebildet werden, der die Betriebsratswahlen organisiert. Das ist jedenfalls ein Weg für eine Neugründung. Zu dieser Betriebsversammlung laden drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen ein. Einladen kann nun, wer 16 Jahre alt ist (§17 BetrVG).

Beeinflusst das auch die Größe der Gremien?
Die Betriebsratsgröße könnte sich in zahlreichen Unternehmen ändern. Wie groß das Gremium ist, hängt von der Zahl der wahlberechtigten Beschäftigten ab. Bei 5 bis zu 20 wahlberechtigten Beschäftigten darf ein Betriebsratsmitglied gewählt werden, bei 21 bis 50 Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus drei Personen. Werden nun bereits die 16-Jährigen mitgezählt, so kann sich schneller ein größeres Gremium ergeben. 

Verändert sich auch die Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat?
Die Zahl der Wahlberechtigten spielt auch für die Stimmengewichtung im Gesamt- und auch im Konzernbetriebsrat eine Rolle. Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind (§ 47 Abs. 7 BetrVG).

Gibt es Auswirkungen auf Beteiligungsrechte?
Allerdings. So greift das enorm wichtige Beteiligungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen erst ab einer Unternehmensgröße (nicht Betriebsgröße) von in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern: Erst dann hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Hier zählen nun also die Beschäftigten ab 16 mit. Genauso muss der Unternehmer – wenn mehr als 20 wahlberechtigte Beschäftigte vorhanden sind – den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat beraten (§ 111 BetrVG). Da nun die jüngeren Leute mitzählen, könnte die Informations- und Beratungspflicht für mehr Betriebe relevant werden.

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