Muss man wissen
Regelmäßiger Arbeitszeitbetrug durch Raucherpausen rechtfertigt außerordentliche Kündigung Heike Heikel* ist bei einem Jobcenter angestellt. Die Arbeitszeit von acht Stunden können sich die Beschäftigten recht flexibel einteilen. Allerdings sind sie angehalten, diese bei jedem Betreten oder Verlassen des Dienstgebäudes zu erfassen. Das gilt auch für Pausen. Als langjährige Raucherin verlässt Frau Heikel mehrfach täglich das Gebäude. Da einige […]