Mittelbare Diskriminierung bei Steuerklassen III/V trifft überwiegend Frauen.

Das gegenwärtige Lohnsteuerverfahrens, konkret die Steuerklassenkombination III/V, verstößt gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung in Art. 3 Abs. 2 GG. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die finanziellen Nachteile der Steuerklasse V treffen überwiegend Frauen (89%).
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