Gewerkschaftlich

Alterssicherung-Verdienstsicherung

Auszug aus dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TVMetall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden 4 Kündigung und Aufhebungsvertrag 4.4 Einem Beschäftigten, der das 53., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb mindestens drei Jahre angehört, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. 5 Dies gilt auch für eine Änderungskündigung. 6 Alterssicherung 6.2 Beginn der Verdienstsicherung Die Verdienstsicherung

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