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Eine Abfindung ist Einkommen, aber kein Arbeitsentgelt

ARTIKEL | Steuerrecht für Arbeitnehmerzurück Abfindungen, die ein Arbeitgeber wegen des Verlustes eines Arbeitsplatzes zahlt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Sie können deshalb auch nicht als Wertguthaben eingestellt werden. Daher kann man ein um die Abfindungsbeträge scheinbar aufgestocktes Wertguthabenkonto auch nicht wirksam auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Der freie Fall nach einer Entlassung wird oft durch einen

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Widerspruch mit einfacher E-Mail nicht fristwahrend

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2021 – L 11 AS 632/20 Mit Urteil vom 4. November 2021 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht. 11.01.2022 Wegen schwankender Einkommen berechnete das Jobcenter die Hartz IV – Leistungen eines Paares zunächst vorläufig bis im Dezember 2019 die

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